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Medizinische Leistungen
Frauenärztliche Untersuchung, alle 4 Wochen, ab der 32. Schwangerschaftswoche alle 2 Wochen. Folgende Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt:
Im Rahmen der Erstuntersuchung wird auch eine genitale Chlamydia trachomatis Infektion ausgeschlossen. Die Untersuchung wird an einer Urinprobe mittels eines Nukleinsäureamplifizierenden Tests (NAT) durchgeführt.
Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtests, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 27. SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Gruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Sprite, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten (Lues Suchreaktion – LSR) und ein Test auf „Röteln-Anti-körper“, sofern nicht zwei Impfungen nachgewiesen werden. Dies ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen bei Ihrem Kind führen kann.
Der Zuckertest wird zwischen der 24. und 27. SSW angeboten. Wenn Sie sich dafür entscheiden, machen Sie zunächst einen Vortest, bei dem Sie Zuckerlösung trinken. Wird in diesem Vortest ein erhöhter Wert gefunden, dann erfolgt zeitnah ein zweiter Diagnosetest, der aufwendiger ist und dabei müssen Sie nüchtern sein, d. h. mindestens 8 Stunden nichts gegessen oder getrunken zu haben.
Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen.
1. Basisultraschall: 9. – 12. SSW
2. Basisultraschall: 19. – 22. SSW
Bei diesem 2. Basisultraschall können Sie zwischen zwei Alternativen wählen, um eventuelle Auffälligkeiten zu erkennen:
Erläuterungen hierzu finden Sie in dem Merkblatt „Ich bin schwanger“, welches Sie von uns erhalten.
3. Basisultraschall: 29. – 32. SSW
Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit kann im Bedarfsfall eine spezielle Diagnostik eingeleitet werden und eine notwendige Therapie begonnen werden. Hierbei sehen die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.
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