Gynäkologische Krebsvorsorge

Als gesetzlich krankenversicherte Patientin haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ Anspruch auf folgende Vorsorgeleistungen:

  • ab dem vollendeten 20. Lebensjahr: Zellabstrich, Tastuntersuchung inneres Genitale
  • ab dem vollendeten 30. Lebensjahr: zusätzliche Tastuntersuchung der Brust, Inspektion der Haut
  • ab dem vollendeten 50. Lebensjahr: zusätzliche digitale Untersuchung des Rektums sowie Durchführung eines Schnelltests auf okkultes Blut im Stuhl (Hämocult)
  • ab dem 50. bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres: zusätzlich alle 2 Jahre ein Mammo-graphie-Screening
  • ab dem vollendeten 55. Lebensjahr: zusätzlich eine Darmspiegelung oder alle 2 Jahre eine Schnelltest auf okkultes Blut im Stuhl

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